Tageskarten

Eine Tageskarte für die Linzenicher Baggerseen erhalten sie online auf hejfish.com unter:

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Tageskarten

24h & 48h-Karten

Neben den Tageskarten gibt es auch noch die 24h und die 48h Karte, welche nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes gültig ist. Diese Karten können für den Preis von zurzeit 20,00€ bzw. 38,00€ im Vereinsheim erworben werden. Die aktuelle Ordnung zu der Nutzung und zum Erwerb der 24h bzw. 48h Karte findet ihr im internen Bereich zum download.

Informationen für Tageskartenangler

Merkblatt Tages-Fischereierlaubnisschein(TF)

Der Tagesfischereischein-Inhaber(TFI) verpflichtet sich mit dem Kauf des TF die nachfolgend aufgeführten Maßgaben zu befolgen.

  1. Die fischereiliche Nutzung der Gewässer durch den Angler erfolgt unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Tier- und Naturschutzes sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen und vereinsinternen Bestimmungen.
  2. Der Angler hat sich am Gewässer so zu verhalten, dass er dem Ansehen des Vereins nicht schadet.
  3. Für schuldhafte Beschädigungen an den Anlagen haftet der TFI.
  4. Das Betriebsgelände des Kieswerkes darf nicht betreten und befahren werden. Das Parken auf dem Grünstreifen an der Landstrasse ist verboten. Die Angelgrenzen sind ausgeschildert und zu beachten.
  5. Für Unfälle am Gewässer des ASV Jülich übernimmt der Verein keine Haftung.
  6. Neben dem TF ist grundsätzlich ein gültiger Jahresfischereischein bzw. Jugendfischereischein mitzuführen.
  7. Das Vorfüttern ist verboten. Die zum Anfüttern verwendete Futtermenge ist auf 1 Liter (bzw. 1 kg.) beschränkt.
  8. Es gelten die gesetzlichen bzw. die vom ASV Jülich festgesetzten Schonzeiten und Mindestmaße. (siehe Jahresfischereischein bzw. Jugendfischereischein.
  9. Abweichende Mindestmaße des ASV Jülich (abweichend vom LFG): Hecht 60 cm; Zander 55 cm; Schleie 25 cm; Bachforelle 30 cm; Äsche 30 cm (z.Zeit gesperrt);
  10. Fangbegrenzungen: Max. je 2 Edelfische ( Hechte, Zander, Welse, Forellen, Schleien, Karpfen, Aal) Max. 8 Fische gesamt pro Tag. Gefangene Fische dürfen nicht am Gewässer ausgenommen werden.
  11. Das Eisfischen ist nicht gestattet.
  12. Als Köderbehälter (Madendosen, Maisbüchsen usw.) dürfen keine Einwegverpackungen benutzt werden.
  13. Für die Sauberkeit seines Angelplatzes ist der TFI verantwortlich.
  14. Der TFI ist zu jeder Zeit verpflichtet, auf Verlangen eines Kontrolleurs oder Vereinsmitgliedes den TF und den Jahresfischereischein zur Einsichtnahme auszuhändigen. Ebenfalls ist eine gewünschte Fangkontrolle zu gestatten. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen kann die TF eingezogen und das Weiterangeln untersagt werden.
  15. Bei groben Verstößen ist der ASV Jülich berechtigt, den TFI zu belangen.
  16. Der erworbene TF gilt ausschließlich für die Linzenicher Baggerseen und ist gültig von 6:00 bis 23:00 Uhr.
  17. Senioren und Jugendliche mit abgelegter Fischereiprüfung dürfen mit max. 2 Handangeln (davon kann eine Angel eine Raubfischrute sein) fischen. Jugendliche ohne Fischereiprüfung dürfen nur mit max. 1 Handangel im unmittelbaren Wahrnehmungsbereich eines Senioren angeln.
  18. Sollte sich an den zuvor genannten Maßgaben etwas ändern, werden wir dies im Aushang des Vereinsheimes und – oder im Internet bekannt geben.

Der TFI verpflichtet sich vor Antritt des Angelns sich über eventuelle Änderungen im Aushang des Vereinsheims und – oder im Internet zu informieren.

Linzenicher Baggerseen mit Angelgrenzen

Angelgrenzen der Seen

Stand Oktober 2012

Uferlinie mit Strichen (///) = ganzjähriges Angelverbot

Uferlinie mit  Kreuzen (xxx) = Angelverbot vom 1. November bis 28 Februar

Jegliche Benutzung von Booten ist auf den Vereinsgewässern untersagt!

Schonzeiten und Mindestmaße

Mindestmaße: NRW ASV Jülich
Aal 50cm 50cm
Äsche 30cm 30cm
Ahland 25cm 25cm
Bachforelle 25cm 30cm
Barbe 35cm 35cm
Barsch 20cm
Bachsaibling 25cm 25cm
Hecht 45cm 60cm
Karpfen 35cm 35cm
Nase 30cm 30cm
Schleie 25cm 25cm
Seeforelle 50cm 50cm
Seesaibling 30cm 30cm
Zander 40cm 55cm

Ganzjährige Schonzeit

Fische

  • Stör
  • Maifisch
  • Steinbeißer
  • Groppe, Koppe
  • Quappe
  • Schmerle
  • Zwergstichling
  • Lachs
  • Schneider
  • Finte
  • Nordseeschnäpel, Wandermaräne
  • Moderlieschen
  • Schlammpeitzger
  • Elritze
  • Bitterling
  • Meerforelle

Neunaugen

  • Flussneunauge
  • Bachneunauge
  • Meerneunauge

Krebse

  • Europäischer Flusskrebs
  • Steinkrebs

Muscheln

  • Flache Teichmuschel
  • Gemeine Teichmuschel
  • Flussperlmuschel
  • Kleine Teichmuschel
  • Bachmuschel
  • Flussmuschel
  • Malermuschel

Befristete Schonzeiten

Fischart Schonzeit
See- u. Bachforellen, Seesaiblinge 20. Oktober bis 15. März
Äschen und Nasen 01. März bis 30. April
Zander 01. April bis 31. Mai
Barben 15. Mai bis 15. Juni
Hechte 15. Februar bis 30. April
Aale im Rheinhauptstrom (ohne Nebengewässer) 1. Oktober bis 1. März